Bauüberwachung: Stuttgart 21

Gemeinsam mit CDM Smith wird das Ingenieurbüro Vössing als ein vom Projekt Albaufstieg eingespieltes Team die von der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm der Deutschen Bahn AG ausgeschriebene Bauüberwachung der Flughafenanbindung im Planfeststellungsabschnitt 1.3a des Großprojektes Stuttgart 21 übernehmen.

Das Auftragsvolumen der Arbeitsgemeinschaft, in der Vössing die technische Federführung innehat, umfasst insgesamt rund 16,5 Millionen Euro. Das Erbringen der vereinbarten Leistungen beginnt unverzüglich, zunächst mit der Prüfung der vorgezogenen Ausführungsplanung sowie des Leistungsverzeichnisses. Baustart ist derzeit für März 2017 vorgesehen.

Beim betreffenden Planfeststellungsabschnitt 1.3 handelt es sich um den Abschnitt zwischen dem Fildertunnel und dem Filderbereich östlich des Stuttgarter Flughafens. Nach Einreichen der Planfeststellungsunterlagen wurde im Jahr 2015 beschlossen, den Bereich Filderbahnhof in zwei Planfeststellungsabschnitte – 1.3a und 1.3b – zu unterteilen. Der Auftrag betrifft den Planfeststellungsabschnitt 1.3a, der bis zum Jahr 2021 umgesetzt werden soll. Dies beinhaltet 5,5 Kilometer Neubaustrecke parallel zur Bundesautobahn A8 sowie 2,1 Kilometer Tunnelstrecke in bergmännischer Bauweise, die aus der Neubaustrecke ausfädelt und den Flughafen an das ICE-Netz anschließt. Dazu gehört auch die tiefliegende Station am Flughafen.

Aufgrund der Vielzahl von Schnittstellen hält der Auftrag eine Reihe planerisch und technisch sehr anspruchsvoller und komplexer Teilaufgaben. So muss, um Baufreiheit für den Flughafentunnelanschluss an die Neubaustrecke zu gewinnen, unter anderem ein Teil der Bundesautobahn A8 im Bereich des Anschlusses Plieningen verlegt werden. Darüber hinaus unterquert die bergmännisch aufzufahrende Tunnelstrecke zum Teil das Flughafenterminal sowie mehrere Hotel- und Messebauten. Für die Station an der Neubaustrecke sind zudem Schachtbauwerke mit ca. 40 Metern Durchmesser und ca. 30 Metern Tiefe zu errichten. Die spätere Erschließung der Bahnsteige erfolgt mittels Aufzügen, da der Höhenunterschied mit Fahrtreppen unter den beengten räumlichen Verhältnissen nicht überwunden werden kann. Die Autobahnverlegung, der Umbau der Anschlussstelle sowie der teilweise Neubau einer parallel verlaufenden Landesstraße unterliegen ebenfalls der Bauüberwachung durch die Arbeitsgemeinschaft.